Aktiver Klimaschutz sichert die Zukunft unserer Kinder

Dem Gewinn für das Klima wird nun on der Bundesregierung die Schad-stoffemission einer Holzfeuerung gegenüber gestellt. In erster Linie Feinstaub. Zwar sind die häuslichen Feuerungsanlagen nach den Zahlen des Bundesumweltamtes "nur" mit etwas über 10 % am Feinstaub-aufkommen beteiligt, so sollen sie dennoch emissionsärmer werden.Aus diesem Grund sollen die Anforderungen an Feuerungsanlagen in privaten Haushalten, Handwerks- und Gewerbebetrieben durch die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verschärft werden.

Was wird in der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt und warum wird sie novelliert?

Wachsendes Umweltbewusstsein und öffentliche Förderprogramme haben im Laufe der letzten Jahre zu einer deutlichen Zunahme von Holzfeuerungsanlagen in Deutschland geführt. Die verstärkte Nutzung des nach-
wachsenden Rohstoffes Holz reduziert zwar den CO2-Ausstoß, ist jedoch mit Feinstaubimmissionen verbunden.

Damit der klimafreundlich Brennstoff Holz weiterhin intensiv genutzt werden kann, sollen die Emmissionen verringert werden. Deshalb will die Bundesregierung die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) novellieren. Diese Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Gas-, Öl-, Kohle- und Holzheizungen) aufgestellt und betrieben werden dürfen, welche Brennstoffe verwandt und wie viel Schadstoffe entweichen dürfen.

Bislang waren dabei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Heizkamine nicht erfasst. Dies soll sich nun ändern.   Fragen und Antworten >>


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